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Ausleihen von Spielen
#1
Dem Drachenhort selbst gehört genau genomen überhaupt nichts. Alles was der DH "hat", gehört dem StuRa als Vertretung der Studentenschaft und ist damit rechtlich betrachtet Eigentum der Studentenschaft.
Schaut man sich die Regelungen zu anderen Dingen an, fällt auf, dass jeder Student, je studentische Organisation, oder kurz alles was zu Studentenschaft oder StuRa gehört, grundsätzliches Nuzungsrecht für die Dinge besitzt, die der Studentenschaft gehören.
Das galt früher für die ASD-Sani-Sachen, ehe sie zum Studentenwerk wechselten, und gilt noch immer für die Funkgerätedas, die sie sich formal ausleihen, genauso wie für das Zelt von DH und Ensiferra, die nur ein vorrangiges Ausleihrecht haben, das gilt auch für alle Spiele, alle Tabletop-Sachen und alle anderen Anschaffungen und "Besitztümer" des DH.

Was wir wie damels das Zelt betreffend machen können, sind Ausleihkriterien/-prozeduren, die der StuRa abnicken kann (und vermutlich auch wird).
Vermutlich können wir sogar ein vorrangiges Nutzungsrecht auf die Spiele durchbekommen. Wenn aber ein FSR, eine Lerngruppe oder ein beliebiger Student sich ein Spiel aus dem Eigentum der Studentenschaft ausleihen will, wird außer einer eventuellen Kaution und einer Unterschrift, ihn formal und rechtlich nichts daran hinder können.

Damit sind wir zwar bei einem komplett anderen Thema - dass bitte jemand auslagern könnte - Aber so sieht es nunmal aus.

Daher mein Vorschlag zum Ausleihprozedere : Eine Liste mit
- Ausgeliehenes Spiel
- Ausleihdatum
- Name des Ausleihers
- Rückgabe Datum
- Name desjenigen, der das Spiel entgegen nahm und auf Vollzähligkeit prüfte.
- Anmerkungen

- Klassische Ausleihzeiten : Immer Dienstag, wenn die TTler und/oder TCler eh im BBK sind oder wenn der Schlüsselverantwortliche Zeit hat.

LG,
Jay
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